Alles muss klein beginnen
Zwei Menschen begegnen sich, lernen sich kennen, unternehmen viel miteinander, verstehen sich immer besser und fühlen:
Uns verbindet mehr als die gemeinsame Freizeitgestaltung. Wir lieben uns.
Wir passen zueinander, deshalb wollen wir unsere Lebenswege zusammenlegen und unser Leben miteinander gestalten.
Auf dem Standesamt wird diese Beziehung als Ehegemeinschaft rechtlich besiegelt.
Viele Paare haben das innere Bedürfnis, ihre eheliche Gemeinschaft in der Kirche segnen zu lassen. Sie entscheiden sich für eine kirchliche Trauung. Sie suchen sich „ihre“ Kirche, manchmal auch die Pfarrerin oder den Pfarrer aus, mit der/dem sie sich gut verstehen, machen sich Gedanken zur Gestaltung „ihres“ Gottesdienstes, laden sich die Menschen ein, die sie an diesem Tag begleiten sollen und gehen mit Anspannung in diesen Tag. Es soll einer der schönsten Tage für beide werden.
Im Gottesdienst versprechen sie sich, an ihre Liebe festzuhalten und alles, was möglich ist, dafür zu tun, dass ihre Liebe lebendig und eine tragende Basis für das weitere Miteinander bleibt. Um dieses Versprechen halten zu können, bitten sie mit allen, die sie begleiten,
Gott um seinen Segen.Dieser wird ihnen unter Handauflegung zugesprochen.
Als Gesegnete gehen sie gemeinsam ihren Lebensweg weiter.
Was gilt für eine kirchliche Trauung?
Gott hat bei der Schöpfung festgelegt, dass es Menschen verschiedenen Geschlechts geben soll. In der Bibel heißt es: Gott schuf adam (das männliche Wesen) und adama (das weibliche Wesen). Diese beiden sind füreinander bestimmt. Sie haben den Auftrag, Gottes Schöpfung zu bewahren, von ihr zu leben und sich in ihr zu vermehren. Und Gott sah auf diese Schöpfung und sie war sehr gut. (1. Mose 27 ff)
Das hat Jesus Christus bekräftigt:
„Gott, der am Anfang den Menschen geschaffen hatte, schuf sie als Mann und als Frau und sprach: Darum wird ein Mann Vater und Mutter verlassen und mit seiner Frau zusammenleben, damit sie eins werden. Was Gott zusammengefügt hat, soll der Mensch nicht scheiden.“ (Matthäus 19, 4-6)
Deshalb ist die Ehe keine beliebige Angelegenheit, sondern von Gott selbst gegeben zum Wohle der Menschen.
In der evangelischen Kirche ist die Trauung kein Sakrament, aber eine sakramentale Handlung.
Denn diese Beziehung wird im Namen Gottes gesegnet.
Mit dieser Segnung ist der biblische Auftrag verbunden zu Verbindlichkeit.
Für Paare in einer gleichgeschlechtlichen Beziehung gibt es unterschiedliche Möglichkeiten.
In der Regel wird ein Fürbittgottesdienst und Gottes Segen gefeiert.
Was ist für die kirchliche Trauung zu bedenken und zu entscheiden?
Zuerst die rechtzeitige Absprache mit Kirche und Pfarrer. Oft wird das fast an das Ende der Planungen gestellt mit der möglichen Folge, dass beides zum Wunschtermin bereits ausgebucht ist.
Dann die Vereinbarung zum Traugespräch. Pfarrerin/Pfarrer und das Paar lernen sich kennen,
reden über den bisherigen Weg der beiden zueinander, was sie verbindet und trägt, aber auch, wo es unterschiedliche Auffassungen zur Lebensgestaltung gibt.
Weitere Themen können sein der künftige Wohnort, die jeweilige berufliche Entwicklung, die Familienplanung.
Im Traugespräch wird auch die Gestaltung und der Ablauf des Gottesdienstes besprochen. Da hat das Paar zu entscheiden:
1. Wie ziehen wir in die Kirche ein?
a) Gemeinsam mit der Pfarrerin / dem Pfarrer als Ausdruck für den gemeinsam zu gehenden Lebensweg.
b) Die Braut wird von einem Familienangehörigen zu dem vorne am Altar wartenden Bräutigam geführt und ihm dort übergeben als Zeichen für: Wir geben unser Liebstes in deine Hand, damit du es mit derselben Liebe annimmst und ihr eine neue Familie gründest.
2. Welcher Trauspruch aus der Bibel soll es sein?
a) Die Pfarrerin / der Pfarrer möge ihn für uns auswählen und ihn uns dann zusprechen.
b) Wir suchen uns einen aus, der uns beiden gefällt und unseren Wunsch nach einer gesegneten Beziehung als ideeller Wegbegleiter zum Ausdruck bringt.
3. In welcher Form geben wir uns unser Eheversprechen?
a) In der traditionellen Form, in der die Partner jeweils gefragt werden, ob sie/er bereit ist, dem anderen ein liebender und fürsorglicher Lebensbegleiter zu sein in allen Lebenszeiten mit der selbst gesprochenen Antwort: Ja ich will.
b) In einer sich gegenseitig zugesprochenen Verpflichtung, den anderen zu lieben, zu ehren, für ihn Sorge zu tragen in allen Lebenslagen mit dem Beginn: Ich, Name, verspreche Dir, Name, …
Mit dem Ringwechsel wird jedes Versprechen spürbar und sichtbar gemacht.
4. Die Auswahl der Musik, Gottesdienste mit oder ohne Abendmahl, die Gestaltung des Kirchenraumes, Lied- und Ablaufblatt, fotografieren und filmen.
Konfessionsverschiedene Paaren müssen entscheiden, nach welcher kirchlichen Ordnung sie ihre kirchliche Trauung gestalten wollen. Denn eine ökumenische Trauung, wie es oft heißt, gibt es nicht.
a) Eine evangelische Trauung unter Mitwirkung eines katholischen Priesters in der evangelischen Kirche.
b) Eine katholische Trauung unter Mitwirkung eines evangelischen Pfarrers/Pfarrerin in der katholischen Kirche.
Die entsprechenden Abläufe sind festgelegt, wer welche Teile des Gottesdienstes gestaltet wird abgesprochen.
Bei der Entscheidung für eine evangelische Trauung ist dem katholischem Partner je nach seinem inneren Bezug zur Kirche anzuraten, in seiner Gemeinde die „Befreiung von der Formpflicht“ zu beantragen. D.h., er kann weiterhin mit allen Rechten und Pflichten Glied der katholischen Kirche sein und muss keine Einschränkungen befürchten.
Was passiert nach der Trauung?
Die Trauung wird nach deren Vollzug in die Kirchenbücher der Gemeinden eingetragen und mit einer Urkunde / im Stammbuch dem Brautpaar bestätigt.
Für die Trauung ist eine Gebühr nach gemeindlicher Satzung zu entrichten.
Wenn die Liebe am Ende ist
Trotz bester Absichten und Bemühungen müssen manche Paare feststellen: Unsere Liebe ist aufgebraucht. Wir können uns nichts Gutes an Worten und Taten mehr geben. Trotz Beratung und Begleitung finden wir nicht mehr zueinander.
Das ist meist eine bittere Erkenntnis, besonders für Paare, die sich Glaube und Kirche verbunden fühlen.
Die Entscheidung, dann wieder seinen eigenen Lebensweg zu suchen und zu gehen, ist meist der bessere Weg als in einer unglücklich machenden Beziehung zu verweilen.
In Respekt vor der bisher gemeinsam gestalteten Lebenszeit sollte dann auch die Trennung vollzogen werden. Rosenkrieg ist besser im Film aufgehoben. Besonders, wenn es gemeinsame Kinder gibt.
Es gibt nicht nur einen Partner, der für die Trennung verantwortlich gemacht werden kann. Der gemeinsame Beginn hat immer auch die gemeinsame Verantwortung für Gelingen oder Scheitern.
Für das, was man einander schuldig geblieben ist, kann man um Verzeihung bitten in der Kraft der Versöhnung, die uns Gott in Jesus Christus geschenkt hat.
Das ist manchen sehr wichtig, auch um die Gewissheit zu haben: Ich bin zwar schuldig geworden, aber ich kann wieder einen neuen Weg gehen, auch mit einer anderen Partnerin / einem anderen Partner an meiner Seite.
Für ein wunderschönes Fest
Und so können Sie singen oder beten:
Dank sei dir, Gott der Freude, an unserm Hochzeitsfest.
Dank sei dir, dass du heute uns fröhlich feiern lässt.
Du willst uns glücklich sehen, in Liebe treu vereint.
Hilf uns die Wege gehen,
wo deine Sonne scheint.
(Evangelisches Gesangbuch Nr. 582)